Wie können Sie sich unterstützen lassen?
Bei Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen können unsere Angebote zu 100% von der Agentur für Arbeit (vormals Arbeitsamt), den Jobcentern oder den Rentenversicherungsträgern gefördert werden. Darüber hinaus haben Sie nach erfolgreichem Abschluss einer Umschulung Anspruch auf interessante Prämien, die Ihre Weiterbildung unterstützen und Ihre Arbeitsmarktchancen erhöhen.
Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Möglichkeiten hier.
Bildungsgutschein
Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit / JobCenter bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.
Bei uns können folgende Maßnahmen über Bildungsgutschein belegt werden:
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Dieser Gutschein wird ebenfalls durch Arbeitsagenturen bzw. JobCenter vergeben. Mit einem AVGS haben Sie die Möglichkeit, an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilzunehemen.
Bei uns können Sie z.B. diveres Power Coaching – Formate über einen AVGS besuchen. Im inhaltlich qualifizierenden Bereich bieten wir Deutsch für den Beruf, Business English jeweils im Einzel- oder Gruppentraining sowie modulare kaufmännische Module an.
Weiterbildungsgeld
Die Welt des Arbeitsmarktes ist im Wandel. Neue Technologien und Anforderungen stellen Arbeitnehmer*innen vor neue Herausforderungen. Um sich im Wettbewerb zu behaupten, ist es wichtig, sich weiterzubilden und neue Qualifikationen zu erwerben.
Weiterbildungsgeld ist eine staatliche Förderung, die Personen erhalten, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren. Das Weiterbildungsgeld soll dazu beitragen, dass sich Arbeitnehmer*innen weiterqualifizieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können.
Wer kann Weiterbildungsgeld erhalten?
Weiterbildungsgeld können folgende Personen erhalten:
- Arbeitssuchende, die eine abschlussbezogene Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt.
- Arbeitnehmer*innen, die in Elternzeit sind und eine abschlussbezogene Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt.
- Arbeitnehmer*innen, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren, die zu einer beruflichen Aufstiegsqualifikation führt.
Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat. Es ist anrechnungsfrei und mindert nicht Ihre Zuverdienstgrenzen oder aufstockende Leistungen.
Wie beantrage ich Weiterbildungsgeld?
Den Antrag auf Weiterbildungsgeld stellen Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur. Den Antrag finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Voraussetzungen für Weiterbildungsgeld
Um Weiterbildungsgeld zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen arbeitslos sein oder in Elternzeit sein.
- Sie müssen eine abschlussbezogene Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt oder zu einer beruflichen Aufstiegsqualifikation führt.
Weiterbildungsprämie
Die Weiterbildungsprämie ist eine staatliche Förderung, die Personen erhalten, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren und die Abschlussprüfung erfolgreich bestehen. Die Prämie soll dazu beitragen, dass sich Arbeitnehmer*innen motivieren, sich weiterzubilden und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern
Wer kann Weiterbildungsprämie erhalten?
- Arbeitssuchende, die eine abschlussbezogene Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt.
- Arbeitnehmer*innen, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren, die zu einer beruflichen Aufstiegsqualifikation führt.
Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie?
- Die Weiterbildungsprämie beträgt 1.000 Euro für das Bestehen der Zwischenprüfung und 1.500 Euro für das Bestehen der Abschlussprüfung.
Wie beantrage ich Weiterbildungsprämie?
- Den Antrag auf Weiterbildungsprämie stellen Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.
Voraussetzungen für Weiterbildungsprämie
- Sie müssen eine abschlussbezogene Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt oder zu einer beruflichen Aufstiegsqualifikation führt.
- Die Weiterbildung muss mindestens 8 Wochen dauern und von einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung angeboten werden.
- Sie müssen die Abschlussprüfung erfolgreich bestehen.
Bildungsurlaub
Durch den gesetzlich geregelten Anspruch auf Bildungsurlaub, der zusätzlich zum Erholungsurlaub zu gewähren ist, kann ein*e Arbeitnehmer*in bis zu 5 Tage im Jahr bzw. 10 Tage in zwei Jahren Weiterbildungen während der Arbeitszeit besuchen. Die wifa ist als Anbieter solcher Seminare anerkannt.
Bildungsprämie
Die Bildungsprämie unterstützt die Weiterbildung von Privatpersonen mit 50% (max. 500 €) der Kosten, sofern das Jahresgehalt 20.000 € nicht übersteigt. Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info.
Weitere fördernde Stellen
- Rentenversicherungsträger
- Berufsgenossenschaften
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Unternehmen
Kursnet- nur bis 31.12.2024!
KURSNET ist das zentrale Portal der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Bildung in Deutschland. Es bietet eine umfassende Auswahl an Weiterbildungen, Umschulungen und Kursen aus allen Bereichen der beruflichen Bildung. Als zertifizierter Anbieter sind wir in KURSNET aufgeführt und können unsere Weiterbildungsangebote dort veröffentlichen.
Bei KURSNET finden Sie Angebote zu:
- Weiterbildungen
- Umschulungen
- Lehrgängen jeglicher Art und Fortbildungen
Alternativ können Sie natürlich auch direkt hier auf der Seite unsere Weiterbildungssuche nutzen oder einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.
Mein NOW- Nationale Onlineplatform für berufliche Weiterbildung
Das Onlineportal „mein NOW“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet eine umfassende Informationsplattform für berufliche Weiterbildung. Ob Sie nach Weiterbildungsangeboten, Fördermöglichkeiten oder Beratungsangeboten suchen, „mein NOW“ ist ein zentraler Anlaufpunkt.