Bei Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen können unsere Angebote bis zu 100% gefördert werden.
Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Möglichkeiten.
KURSNET ist das zentrale Portal der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Bildung in Deutschland. Es bietet eine umfassende Auswahl an Weiterbildungen, Umschulungen und Kursen aus allen Bereichen der beruflichen Bildung. Als zertifizierter Anbieter sind wir in KURSNET aufgeführt und können unsere Weiterbildungsangebote dort veröffentlichen.
Bei KURSNET finden Sie Angebote zu:
Alternativ können Sie natürlich auch direkt hier auf der Seite unsere Weiterbildungssuche nutzen oder einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.
Das Onlineportal "mein NOW" der Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet eine umfassende Informationsplattform für berufliche Weiterbildung. Ob Sie nach Weiterbildungsangeboten, Fördermöglichkeiten oder Beratungsangeboten suchen, "mein NOW" ist ein zentraler Anlaufpunkt.
Die Welt des Arbeitsmarktes ist im Wandel. Neue Technologien und Anforderungen stellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor neue Herausforderungen. Um sich im Wettbewerb zu behaupten, ist es wichtig, sich weiterzubilden und neue Qualifikationen zu erwerben.
Weiterbildungsgeld ist eine staatliche Förderung, die Personen erhalten, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren. Das Weiterbildungsgeld soll dazu beitragen, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterqualifizieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können.
Wer kann Weiterbildungsgeld erhalten?
Weiterbildungsgeld können folgende Personen erhalten:
Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat. Es ist anrechnungsfrei und mindert nicht Ihre Zuverdienstgrenzen oder aufstockende Leistungen.
Wie beantrage ich Weiterbildungsgeld?
Den Antrag auf Weiterbildungsgeld stellen Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur. Den Antrag finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Voraussetzungen für Weiterbildungsgeld
Um Weiterbildungsgeld zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Weiterbildungsprämie ist eine staatliche Förderung, die Personen erhalten, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren und die Abschlussprüfung erfolgreich bestehen. Die Prämie soll dazu beitragen, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer motivieren, sich weiterzubilden und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern
Wer kann Weiterbildungsprämie erhalten?
Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie?
Wie beantrage ich Weiterbildungsprämie?
Voraussetzungen für Weiterbildungsprämie
Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit / JobCenter bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.
Bei uns können folgende Maßnahmen über Bildungsgutschein belegt werden:
Dieser Gutschein wird ebenfalls durch Arbeitsagenturen bzw. JobCenter vergeben. Mit einem AVGS haben Sie die Möglichkeit, an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilzunehemen.
Bei uns können Sie z.B. diveres Power Coaching - Formate oder Power Motivation über einen AVGS besuchen. Im inhaltlich qualifizierenden Bereich bieten wir Deutsch für den Beruf, Business English jeweils im Einzel- oder Gruppentraining sowie modulare kaufmännische Module an.
Durch den gesetzlich geregelten Anspruch auf Bildungsurlaub, der zusätzlich zum Erholungsurlaub zu gewähren ist, kann ein Arbeitnehmer bis zu 5 Tage im Jahr bzw. 10 Tage in zwei Jahren Weiterbildungen während der Arbeitszeit besuchen. Die wifa ist als Anbieter solcher Seminare anerkannt.
Mit dem Bildungsscheck (in RLP: Qualischeck) erhalten Beschäftigte und Unternehmen in NRW einen Zuschuss von 50% (bis 500 €) zu den Weiterbildungskosten. Die Landesregierungen finanzieren diesen Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst. Wir beraten Sie gerne bei der Wahl passender Weiterbildungsangebote und helfen Ihnen beim Antragsverfahren.
Die Bildungsprämie unterstützt die Weiterbildung von Privatpersonen mit 50% (max. 500 €) der Kosten, sofern das Jahresgehalt 20.000 € nicht übersteigt. Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info.